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Rechtsreferendariat

Mit dem ersten Staatsexamen (Erste juristische Staatsprüfung) endet die universitäre Ausbildung. Die notwendige praktische Erfahrung erwirbt der werdende Jurist erst mit dem sich anschließenden Rechtsreferendariat, dem rund zwei Jahre dauernde Vorbereitungsdienst zwischen der ersten Staatsprüfung und dem zweiten Staatsexamen (Zweite juristische Staatsprüfung, Assessorexamen).

 

Erst danach hat man die Befähigung zum Richteramt, darf Rechtsanwalt oder höherer Verwaltungsbeamter werden. Es ist damit Teil der Ausbildung zum Volljuristen. Die Anwärter sind entweder Beamte auf Widerruf oder stehen wie in den meisten Bundesländern in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Anwärter tragen die Dienstbezeichnung "Rechtsreferendar" und erhalten eine Besoldung in Höhe von durchschnittlich 800 Euro netto.

 

Bewerbung

Voraussetzung für das Rechtsreferendariat ist das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung. Damit kann man sich dann bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des regelmäßig zuständigen Oberlandesgericht bewerben. Die notwendigen Anträge und beizufügenden Unterlagen kann man den jeweiligen Homepages der Oberlandesgerichte bzw. des Kammergerichts entnehmen.

 

Nach erfolgreicher Bewerbung wird der Referendar einem Oberlandesgericht / Kammergericht zugewiesen, in dessen Bezirk ein Landgericht als Stammdienststelle bestimmt wird. Diese Stammdienstelle (Referendargeschäftsstelle) ist für sämtliche Fragen und Anträge zuständig, die mit der dienstlichen Stellung und der Ausbildung zusammenhängen, beispielsweise Urlaubsfragen, Nebentätigkeitsgenehmigungen u.s.w..

 

Zivilstation

Das Referendariat gliedert sich in verschiedene Stationen. Während der Zivilstation werden die Referendare Richtern und Richterinnen an Amtsgerichten oder Landgerichten, in einzelnen Bundesländern auch an Oberlandesgerichten zur Ausbildung zugewiesen. Bei Berücksichtigung von Ausbildungswünschen ist die Praxis unterschiedlich. Grundsätzlich findet aber der Wunsch auf Zuweisung zu einer bestimmten Richterin oder einem bestimmten Richter Berücksichtigung, sofern dort gerade eine Ausbildungsstelle frei ist. Man sollte sich vorher mit dem Wunschausbilder besprechen (kurzer Anruf genügt zumeist) und das Einverständnis einholen.

 

Es macht daher durchaus Sinn, sich vorher nach guten und freundlichen Ausbildern zu erkundigen. Regelmäßig wird die Bearbeitung einer bestimmten Zahl von schriftlichen Arbeiten wie Beschlüsse, Urteile, Relationen vorgeschrieben. Neben der Aktenbearbeitung nimmt der Referendar auch an der praktischen Arbeit einer Richterin oder eines Richters wie Gerichtstermine, Dezernatsarbeit, Ortstermine, Vernehmungen u.s.w. teil. Man sollte sich auch Bemühen, bei Notdiensten (einstweiliger Rechtsschutz) dabei zu sein oder die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher kennenzulernen.

 

Strafstation

Während der Strafstation werden die Referendare in den meisten Bundesländern hauptsächlich bei der Staatsanwaltschaft ausgebildet. Eine Ausbildung beim Strafgericht findet nur ausnahmsweise statt, wenn eine Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft mangels Kapazitäten nicht mehr möglich ist. Während der Station bei der Staatsanwaltschaft müssen die Referendare eigenständig Sitzungsvertretungen wahrnehmen. Auf diese sollte sich der Referendar gründlich vorbereiten und mit seinem Ausbilder alle Möglichkeiten des Verfahrens besprechen. Sofern eine Einstellung in Betracht kommt, sollte man sich auch schon die Zustimmung zur Einstellung geben lassen, damit man sich in der Hauptverhandlung das Telefonieren ersparen kann. Das Abweichen von einer Weisung des Ausbilders kann unangenehme Folgen bis hin zu Disziplinarmaßnahmen haben. Man sollte sich daher nicht von Verteidiger oder Richter zu eigenmächtigen Entscheidungen überreden lassen. Sondern lieber eine Unterbrechung beantragen und den Ausbilder, Verfasser der Anklageschrift oder Staatsanwalt-Notdienst anrufen.

 

Verwaltungsstation

Die Verwaltungsstation gilt bei Referendaren aufgrund der Anwesenheitspflicht als die unbeliebteste. Man sollte hier eine Behörde auswählen, in der die Dienstzeit mit sinnvoller Arbeit ausgefüllt ist. Positive Erfahrungen werden häufig aus kleineren Verwaltungseinheiten berichtet, da man dort manchmal die Gelegenheit hat, wichtigere Angelegenheiten zu bearbeiten und meistens als vollwertiger sachverständiger Mitarbeiter angenommen wird. Meistens gewähren einem die Behörden einen Studientag pro Woche. Dies sollte jedoch vor Beginn der Station mit der Behörde abgeklärt werden.

 

Anwaltsstation

Die in den meisten Bundesländern längste Station ist die Rechtsanwaltsstation. Der größte Teil der Assessoren wird nach dem zweiten Staatsexamen als Rechtsanwalt tätig. Die Ausbildung in der Anwaltsstation ist deshalb für den Einblick in die Tätigkeit und den Erwerb entsprechender Fertigkeiten von großer Bedeutung. Sie sollte daher auch auf keinen Fall komplett als "Tauchstation" im Hinblick auf die bevorstehenden Klausuren genutzt werden. Man sollte sich aber mit dem Ausbilder besprechen, dass man in den letzten Monaten vor den Klausuren etwas "kürzer treten" kann. Sofern man besonders an einer Festanstellung nach dem zweiten Staatsexamen interessiert ist, sollte man die tatsächliche Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung nach dem zweiten Staatsexamen bereits frühzeitig abklären. Bei ganztägigem engagierten Einsatz zahlen viele Kanzleien eine zusätzliche Vergütung, die sich nach Qualifikation des Referendars und Größe der Kanzlei richtet.

 

Wahlstation

Die in den meisten Bundesländern nach den Klausuren erfolgende Wahlstation kann der Referendar beispielsweise in einer Behörde, Gericht, Staatsanwaltschaft oder Kanzlei absolvieren. Beliebt ist bei Referendaren auch die Wahlstation als Auslandsstation zu nutzen. Nach der Wahlstation findet dann die mündliche Prüfung statt.

 

Arbeitsgemeinschaft

Das Referendariat wird von einer Arbeitsgemeinschaft begleitet, welche von Praktikern (Richter, Staatsanwälte, Anwälte u.s.w.) geleitet wird. Die Teilnahme an der meist einmal wöchentlich abgehaltenen Arbeitsgemeinschaft ist Pflicht. In der Arbeitsgemeinschaft werden Klausuren geschrieben und Aktenvorträge gehalten. Am Ende jeder Station erhält man ein AG-Zeugnis und ein Zeugnis vom Praxisausbilder.

 

Berufsbilder

Die nach dem zweiten Staatsexamen erworbene Befähigung zum Richteramt ist auch für bestimmte Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes erforderlich. Das gilt etwa für den Beruf des Rechtsanwaltes sowie des Notars. Justiziare in Firmen brauchen die Befähigung zum Richteramt nicht.

 

Interessantes

Neben der ganzen Aktenbearbeitung, Klausuren und Aktenvorträgen gibt es auch viel erfreuliches. Viele Arbeitsgemeinschaften fahren in den ersten Monaten des Referendariats gemeinsam eine Woche weg. Neben ein paar Pflichtveranstaltungen hat das ganze Klassenfahrtscharme und bietet die Gelegenheit sich besser kennenzulernen. Für diese Fahrt wird den Referendaren grundsätzlich Sonderurlaub gewährt. Während der Strafstation hat man die Möglichkeit eine Polizeifahrt und einen Trinkversuch zu machen und eine Justizvollzugsanstalt sowie ein Polizeipräsidium zu besuchen. Von diesen Möglichkeiten sollte man unbedingt Gebrauch machen.

 

Insgesamt bietet das Referendariat einige interessante Einblicke in die juristische Praxis. Man sollte sich das Referendariat durch Auswahl der einzelnen Stationen vielfältig gestalten.

 

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Referendariat und ein erfolgreiches zweites Staatsexamen!

 

Linda Krickau

Rechtsreferendarin

Felser Rechtsanwälte & Fachanwälte

 

Einen vertiefenden Einblick in das Thema Referendariat bietet das Buch "Das erfolgreiche Rechtsreferendariat - Eine Anleitung" von Michael Felser, 3.Auflage, Bund-Verlag [Hier können Sie es bestellen ...].

Unsere Seite zum Rechtsreferendariat

Rechtsreferendariat.de: Das Portal für Rechtsreferendare im Vorbereitungsdienst und die, die nach dem Jurastudium vor dem Referendariat stehen. Die Seite bietet erste Orientierung und auch weiterführende Information zu Wartezeit, Einstellung, Stationen und Unterhaltsbeifhilfe sowie  dem Statusrecht im öffentlich- rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Mehr gibt's ... [hier]

 

 

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