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Juristenausbildung
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www.juristenausbildung.de»Lexikon
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| Alle Begriffe, die dem werdenden Juristen im Laufe seiner Ausbildung begegnen, werden im Wörterbuch von juristenausbidlung.de einfach und verständlich erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Zulassungsbeschränkung zu einem Beruf oder Studium durch Festsetzung einer bestimmten Zahl der zuzulassenden Bewerber. Die Auslese erfolgt in der Regel über die Note, d.h. den Notendurchschnitt des Abiturzeugnisses.
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