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Juristenausbildung
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www.juristenausbildung.de»Lexikon
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| Alle Begriffe, die dem werdenden Juristen im Laufe seiner Ausbildung begegnen, werden im Wörterbuch von juristenausbidlung.de einfach und verständlich erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Die Hochschule in Speyer bietet im Sommersemester (01.05 - 31.07) und Wintersemester (01.11. - 31.01) ein sogenanntes "Speyer-Semester" auch für Referendare an. Bewerbungen sind in den meisten Bundesländern der Präsidentin oder dem Präsident des Oberlandesgerichts vorzulegen. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Überweisung nimmt dann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts vor. Das unter Referendaren beinahe legendäre und geschichtenumwobene Speyer-Semester kann in den meisten Bundesländern sowohl während der Verwaltungsstation als auch in der Anwaltstation und Wahlstation eingeplant werden. Weitere Informationen findet man auch auf dem von der Hochschule herausgegebenen Merkblatt und der Homepage der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften www.dhv-speyer.de.
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