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Lexikon Juristenausbildung

Alle Begriffe, die dem werdenden Juristen im Laufe seiner Ausbildung begegnen, werden im Wörterbuch von juristenausbidlung.de einfach und verständlich erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars!

Von A - Z

Stichwort:
Erläuterung:

Die erste Prüfung (1. Staatsexamen) ist nach dem neuen Ausbildungsrecht in die staatliche Pflichtfachprüfung und die universitäre Schwerpunktsbereichsprüfung unterteilt. Die Schwerpunktsbereichsprüfung schließt den von den Studierenden gewählten Schwerpunktbereich ab. Die Schwerpunktbereiche haben die bisherigen Wahlpflicht- und Wahlfächer. Das Schwerpunktbereichsstudium soll in der Regel zwei Fachsemester in Anspruch nehmen. Die genaue Ausgestaltung des Schwerpunktbereichsstudiums hängt zunächst von den an den verschiedenen Universitäten angebotenen Fächerkanon ab und der Organisation durch die jeweiligen Prüfungsämter.