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Juristenausbildung
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www.juristenausbildung.de»Lexikon
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| Alle Begriffe, die dem werdenden Juristen im Laufe seiner Ausbildung begegnen, werden im Wörterbuch von juristenausbidlung.de einfach und verständlich erklären. Sie können entweder die Suchfunktion benutzen oder selbst in den alphabetisch geordneten Stichworten suchen. Wenn Sie das passende Stichwort anklicken, erscheint die Erklärung. Wir arbeiten kontinuierlich an der Erweiterung des Glossars! |  |
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Stichwort:
Erläuterung: Pflichtstation im Referendariat, die seit der letzten Reform der Juristenausbildung mindestens 9 Monaten dauert und vorwiegend in Anwaltskanzleien absolviert werden soll. Durch die Anwaltsstation soll der Referendar einen Einblick in die Organisation und den Betrieb einer Anwaltspraxis, insbesondere auch in die Leistungs- und Überwachungsaufgaben einer Rechtsanwältin bzw. eines Rechtsanwaltes erhalten.
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