Als Jurastudium wird umgangssprachlich das Studium der Rechtswissenschaften bezeichnet.
Studieren kann man Jura (lat.: iura = die Rechte, Plural von ius = das Recht) an beinahe jeder deutschen Universität, die einen geisteswissenschaftlichen Zweig hat. Studiengegenstand ist dort die Anwendung, Auslegung sowie Erläuterung gegenwärtiger und historischer juristischer Texte und Quellen (Begriff, Geschichte und Disziplinen der Rechtswissenschaft ... [mehr]).
Bewerbung
Aktuell wird die Rechtswissenschaft, neben Theologie, Medizin und Philosophie eine der klassischen Universitätsdisziplinen, an 32 juristischen Fakultäten und sechs juristischen Fachhochschulen gelehrt. Um einen Studienplatz bewerben kann man sich mittlerweile direkt an den Hochschulen, sofern man nicht in Nordrhein-Westfalen studieren möchte. In NRW ist immer noch die ZVS (Zentralstelle für die Vergaben von Studienplätzen) für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber zuständig.
Eingeschriebener Jurastudent kann vielerorts allerdings nur werden, wer die Hochschulreife mit einem von den Universitäten und Fachochschulen festgelegten Notendurchschnitt (numerus clausus) erworben hat.
Studieninhalte
Wer diese Hürde genommen hat, lernt im Grundstudium in Vorlesungen und sogenannten propädeutischen Übungen Grundlegendes aus dem Zivilrecht [Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Handelsgesetzbuch (HGB), Zivilprozessordnung (ZPO)], Strafrecht [Strafgesetzbuch (StGB) und Strafprozessordnung (StPO)] sowie dem Öffentlichen Recht [Grundgesetz (GG), Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)] kennen, verstehen und auf juristische Fragestellungen anzuwenden. Ein allgemeines Verständnis für das Recht und seine Erscheinungsformen fördern, sollen die sogenannten Grundlagenfächer (Römisches Recht, Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie).
Den Leistungsnachweis im Grundstudium erbringt man mit Abschlussklausuren am Semsterende, schriflichen Rechtsgutachten (Hausarbeiten) und vielerorts mittlerweile im Rahmen einer Zwischenprüfung. Was wo im Einzelnen gefordert wird, regeln die jeweiligen Studienordnungen der juristischen Fakultäten ganz unterschiedlich.
Entsprechend gestaltet sich demnach auch das Hauptstudium an den Universitäten und Fachhochschulen. Neben weiteren Vorlesungen müssen fortgeschrittene Rechtskenntnisse in sogenannten großen Übungen bestehend aus Klausuren und Hausarbeiten nachgewiesen und Schwerpunktbereiche (z.B. Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht oder Internationales Recht) erfolgreich absolviert werden. Dabei ist das Bestehen der großen Übungen im Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentlichen Recht manchenorts Voraussetzung, um das Schwerpunktbereichszeugnis zu bekommen. Während andernorts die Fortgeschrittenenübungen nur noch freiwillige Veranstaltungen sind. Auch nicht in allen Bundesländern vorgesehen ist der Erwerb fachbezogener Fremdsprachenkenntnisse oder die Teilnahme an Schlüsselqualifikationsvorlesungen (Verhandlungsführung, Mediation oder Rhetorik).
Abschluss
In der Regel nach vier bis fünf Jahren kann diese universitäre Ausbildung durch das 1. Staatsexamen (Erste juristische Staatsprüfung oder Referendarexamen) abgeschlossen werden. Erfolg in den Examensklausuren sowie in einer in einigen Bundesländern verlangten Examenshausarbeit vorausgesetzt, kann man an einigen Universitäten für sich dann den akademischen Grad des Diplomjuristen (Dipl.-Jur.) beantragen. Volljurist mit der Befähigung zum Richteramt ist jedoch nur, wer nach einem rund zweijährigen Vorbereitungsdienst / Rechtsreferendariat auch das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert hat ... [mehr unter "Referendariat"]
Bachelor, Master & Co.
Juristen wurden in Deutschland traditionell und werden weit überwiegend immer noch auf diese Weise ausgebildet. Doch die Juristenausbildung, die bislang das Nacheinander von wissenschaftlicher Ausbildung an einer Universität und praktischer Tätigkeit bei Anwälten, Behörden oder Gerichten im Rahmen des Referendariats umfasst hat, ist im Wandel.
Nicht nur, dass einige Fachhochschulen mittlerweile Diplom- und Wirtschaftsjuristen hervorbringen, die weder ein erstes noch ein zweites Staatsexamen machen müssen und auch nicht die Befähigung zum Richteramt erwerben können. Ebenso verschlossen bleiben die klassischen juristischen Berufe (Rechtsanwalt, Richter oder höherer Verwaltungsbeamter) jenen, die Baccalaureus Juris oder Magister Juris (LL.M.) werden.
Sondern auch der klassische Ausbildungsweg zum Juristen ist in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert worden und sieht sich durch den sogenannten Bologna-Prozess ("Bachelor/Master") noch tiefgreifenderen Veränderungen gegenüber.
Alles zu den neuen Wegen der Juristenausbildung sowie über deren Reformmöglichkeiten finden Sie auf diesen Seiten ... [hier] |