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09.11.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Kein Weihnachtsgeld für Referendare

Durch eine Nachfrage eines Rechtsreferendars, der sich wegen des Beitrags "Weihnachtsgeld für Beamte in NRW" schon gefreut hatte, muss leider klargestellt werden:

Weder in NRW noch in Bayern oder Berlin wird ein "Weihnachtsgeld" (Sonderzahlung) für Rechtsreferendare gezahlt. Allerdings kann sich u.U. aus einem Nebenjob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte